Fachkraft für Arbeitssicherheit: Informationen zum Produkt
Suchen Sie Unterstützung rund um den Arbeitsschutz für Ihre Beschäftigten und eine regionale Betreuung in oder bei Köln? Dann sind wir gern für Sie da. Schön, dass Sie uns gefunden haben und willkommen bei Kosima.
Wir gestellen Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) im Sinne von § 5 ASiG. Die Art der Betreuung durch die FASi richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Beschäftigten. Die Anlagen 1 bis 3 der DGUV Vorschrift 2 der jeweils zuständigen BG bzw. UK regeln die Details der Betreuung. Wir beraten Sie gern hierzu.