Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Informationen zum Produkt
Alle Arbeitgeber sind unabhängig vom Wirtschaftszweig für die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
Um den Arbeitgeber hierbei zu unterstützen, wird durch den Gesetzgeber in § 5 ASiG die schriftliche Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (FASi) vorgeschrieben. Die Art der Betreuung durch die FASi richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Beschäftigten. Die Anlagen 1 bis 3 der DGUV Vorschrift 2 der jeweils zuständigen BG bzw. UK regeln die Details der Betreuung. Wir beraten Sie gern hierzu.